Normale Erklärungen für Rückführungen in frühere Leben - Unsterblichkeit der menschlichen Seele

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Normale Erklärungen für Rückführungen in frühere Leben

2.1. Betrug, Selbsttäuschung, unbewusste Beeinflussungen

Dies als generelle Erklärung für die überwiegende Zahl der Fälle anzunehmen, ist unbegründet. Da die inhaltlichen Unterschiede zwischen den Autoren als Berichterstatter von Rückführungsfällen gering ausfallen, müssten alle in gleicher Weise betrügen, sich täuschen oder ihre Klienten beeinflussen.

2.2.  Kryptomnesie (Quellen-Amnesie)

These:
Der in frühere Leben zurückgeführte Klient hatte Zugang zu Informationsquellen über die frühere Person bzw. Familie und ihr Umfeld und hat die Information auch aufgenommen. Er hat aber sowohl diese Quelle, als auch die Tatsache vergessen, Zugang zu ihr gehabt und Information aufgenommen zu haben und erinnert das aufgenommene Wissen als eigenes Erleben.

Gegenargumente (Quellen und Beispiele dazu in Band 2b):
  • Es gibt Beispiele, die zeigen, dass es Kryptomnesie wirklich geben kann und eine überzeugende Erklärung darstellt (Bsp. in englisch).
  • Diese Erklärung kann aber nicht auf alle Fälle angewendet werden. Bei ca. 37 Fällen von Rückführungen, die erfolgreich nachgeprüft werden konnten, darf diese Möglichkeit als höchst unwahrscheinlich gelten, weil die Information oft nur in weit verstreuten Quellen oder anhand schwer auffindbarer, „versteckter“  Quellen  nachgewiesen wurden. Weitere “Stolpersteine” für die Hypothese  tauchen auf:
  • Bei streng privaten oder intimen Informationen, die niemals an die Öffentlichkeit gelangten, aber bei Gegenüberstellungen vor Ort verifiziert wurden, konnte die Nachricht den Rückgeführten nicht erreicht haben. (z. B. geheime Verstecke).
  • Wenn leicht zugängliche Quellen Aussagen der Klienten als falsch darstellen, später aber „versteckte“ Quellen gefunden werden, welche die Aussagen als richtig bestätigen. Wie unterscheidet der Rückgeführte falsche von richtigen Quellen?
  • Wenn Klienten um unbedeutende, nicht aufgeschriebene Dinge wissen, die es heute so nicht mehr gibt, und  die durch Zeugen bestätigt werden.
  • Wenn sich Erinnerungen von 2 einander fremder Probanden, die aus unterschiedlicher Perspektive berichten, gegenseitig bestätigen. Beide müssten zufällig gleichartige  Quellen gehabt, und beide deren Inhalt und den Zugang dazu wieder vergessen haben.
  • Kryptomnesie erklärt nicht die auftretenden Verhaltenszüge, Emotionen, Fertigkeiten, spontanen Wiedererkennungen, Träume oder Geburtsmale von Personen.
  • Die Heilerfolge lassen sich nicht mit Kryptomnesie erklären. (Symboldramen als Erklärung siehe ”Therapie”.)

2.3. Paramnesie (falsche Erinnerung)

These:
Der Rückführungsklient stellt als Folge von Suggestivfragen oder um dem Rückführer zu gefallen, falsche Behauptungen auf, ohne dass dies dem berichtenden Rückführer bewusst  wird. Oder die berichtenden Autoren stellen in ihrer Begeisterung für das Thema die Ereignisse beschönigend dar.

Gegenargumente (Quellen und Beispiele in Band 2b):
  • Falsche Behauptungen der Klienten spielen bei den nachgeprüften Fällen keine Rolle bzw. werden entdeckt.
  • Beschönigung der realen Situation als Form der Paramnesie darf man vermuten. Schließlich gibt es keine Nachprüfungen von unabhängigen Außenstehenden. Bei Rückführungen fällt auf, dass kaum von Unstimmigkeiten und Misserfolgen der Heilversuche berichtet wird, die es jedoch geben dürfte.
  • Eine Suggestion der später als zutreffend bestätigten Geschichte eines Rückgeführten kann ausgeschlossen werden, weil der Rückführer keine diesbezügliche Kenntnisse hatte. Die meisten Autoren berichten, sie hätten offene, nicht leitende Fragen gestellt.
  • Spontane Verhaltensweisen, Wiedererkennungen und Emotionen des Klienten, die zum bestätigten Leben der früheren Person passen, lassen sich nicht als Paramnesie verstehen.
  • Geburtsmale, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die zum bestätigten Leben der früheren Person passen, lassen sich nicht herbeireden.

2.4. Kulturell geprägte Phantasie

These:
Die Äußerungen der Rückgeführten stellen Phantasien oder Halluzinationen dar, die nach dem Volksglauben ausgestaltet sind.

Gegenargumente (Quellen und Beispiele in Band 2b):
  • Gegen pure Phantasie als Haupterklärung sprechen die gelungenen Verifikationen (Bestätigungen) der Fälle.
  • Gegen pure Phantasie spricht, dass kein Fall bekannt ist, in dem der Rückgeführte noch lebende Personen fälschlicherweise als frühere Person benannt hat.
  • Mit der früheren Person übereinstimmende Emotionen, Charakterzüge und Fertigkeiten, richtige Wiedererkennungen sowohl von Personen, Orten als auch Sachen und stimmige Geburtsmerkmale können nicht durch Phantasien erklärt werden.
  • Beispielfälle, in denen privates, intimes Wissen offenbart wurde, das der Familie der heutigen Person nicht bekannt gewesen sein kann, bleiben als „kulturell gefärbte Phantasie“ unerklärlich.
  • Heilerfolge passen nicht in das Erklärungsmuster. Sie können  allenfalls als Symboldramen gedeutet werden. Warum dies keine generelle Erklärung abgeben kann, wird in Band 2a, hauptsächlich aber in Band 2b  erklärt.
  • Sich gegenseitig bestätigende Erinnerungen von Klienten, die sich nicht kennen, können nicht durch Phantasie erklärt werden.
  • Phantasie wird allgemein eingesetzt, um Erinnerungslücken zu füllen. Insofern ist ein Anteil an Phantasien hier, wie im übrigen Leben zu erwarten.

2.5. Genetisches Gedächtnis (Instinktverhalten)

These:
Die Erinnerungen stellen Erlebnisse der Vorfahren dar, die mit den Genen weitervererbt worden sind, ähnlich wie instinktmäßiges Erinnern bei Tieren.

Gegenargumente:
  • In der Mehrzahl der Fälle befinden sich die frühere und heutige Person nicht in gleicher biologischer Abstammungskette, so dass Vererbung als Erklärung ausscheidet.
  • Erinnerungen an den Tod sind prinzipiell nicht vererbbar, spielen aber eine zentrale Rolle in den Fällen.
  • Eine genetische Vererbung von Erinnerungen an Erlebnisse ist bisher wissenschaftlich nicht bestätigt.
  • Nach heutigem Wissen werden persönliche Verhaltensweisen, Emotionen, Fähigkeiten und Wiedererkennungen nicht vererbt.

2.6. Zufall

These:
Die Übereinstimmungen, die in gelösten Fällen gefunden wurden, sind zufälliger Natur.

Gegenargumente:
  • Bei einer kleinen Anzahl  (z.  B. drei oder vier)  charakterisierender Merkmale mag es vielleicht möglich sein, den Zufall  verantwortlich zu machen. Die verifizierten Fälle enthalten aber eine viel größere Menge an Eigenschaften, die eine frühere Person zu identifizieren erlauben, sodass die Wahrscheinlichkeit für Zufallstreffer drastisch sinkt.
  • Bei 20 Merkmalen, die nur je 10 voneinander verschiedene Werte einnehmen können, ergibt sich bei statistischer Unabhängigkeit der Merkmale untereinander eine Wahrscheinlichkeit  von  0,120  oder  0,00000000000000000001  für die Übereinstimmung aller Merkmale.  Man müsste extrem viel mehr Menschen (1010-mal  mehr), als heute auf der Erde leben, untersuchen, um mit 63% Wahrscheinlichkeit eine Übereinstimmung zu finden. Ein Zufallstreffer ist also extremst unwahrscheinlich.

2.7. Schizophrenie oder multiple Persönlichkeitsstörung

These:
Weil sich Rückgeführte mit einer anderen Person identifizieren, haben sie eine gespaltene Persönlichkeit und sind daher psychisch krank (Schizophrenie oder dissoziative  Identitätsstörung/MPD).

Gegenargumente:
  • Diese Krankheiten können nicht erklären, wie Kenntnisse aus unbekannten, z. T. weit entfernt wohnenden Familien und verborgenes  Insiderwissen erhalten werden kann.
  • Diese Krankheiten erklären nicht die Übereinstimmungen in den auftretenden Verhaltenszügen, Emotionen, Fertigkeiten, Fähigkeiten,  Träumen und Geburtsmalen.
  • Bei einer Quote von ca. 90% rückführbarer Patienten würden fast alle Klienten von Rückführern an multipler Persönlichkeitsstörung oder Schizophrenie leiden. Die  Reinkarnationstherapeuten nehmen in der  Regel derart schwer betroffene Patienten gar nicht erst an.
  • Auch bei gesunden, zufällig ausgewählten Klienten, gelingt eine Rückführung in ca. 90% der Fälle. Das ist nicht mit der These vereinbar.
  • Rückgeführte manifestieren sich nicht in 2 getrennten Persönlichkeiten, sondern ihre Persönlichkeitsstruktur bildet mit ihren Erinnerungen eine Einheit.
  • Die Untersucher sind  bzw. waren oft Psychologen oder Psychiater. Sie haben keine Anhaltspunkte für Schizophrenie oder MPD  gefunden.

2.8. Inselbegabung (Savantismus)

These:
Die Rückgeführten sind „Savants“, denn sie zeigen eine sehr selten vorkommende, unerklärliche Sonderbegabung, nämlich das frühere Leben eines Verstorbenen zu kennen,  sich damit zu identifizieren, und es nachzuleben (dramatisierend  aufzuführen).

Gegenargumente:
  • Rückgeführte zeigen nicht die typischen Merkmale von Savants (Autismus, Hirnschäden, niedrigen IQ).
  • Weltweit gibt es rund 100 Savants, während viele 10.000 Patienten rückgeführt wurden.
  • Die These kann nicht erklären, welche frühere Person ausgewählt wird.
  • Die These kann Geburtsmale nicht erklären.
  • Man müsste den Savants paranormale Fähigkeiten zuschreiben, um zu erklären, wie sie an das zum Teil sehr private Wissen über die frühere Person herangekommen sein könnten, um mit der früheren Person übereinstimmende Emotionen, Verhaltenszüge und Fertigkeiten, Wiedererkennungen von Personen und Sachen darstellen und dramatisieren zu können. Von klassischen ASW-Fähigkeiten kann bei Savants aber keine Rede sein.
  • Da man das Savant-Syndrom bisher nicht versteht, erklärt die These nichts. Sie verschiebt das Problem nur in einen anderen unverstandenen Bereich.

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